Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) — Gesetz vom 19.12.1985 (BGBl I 2355), mit dem in der Bundesrepublik Deutschland die ⇡ Vierte EG Richtlinie (Einzelabschluss Richtlinie), die ⇡ Siebte EG Richtlinie (Konzern Richtlinie) und die ⇡ Achte EG Richtlinie (Prüfer Richtlinie) in… … Lexikon der Economics
Bankbilanzrichtlinie-Gesetz — Gesetz vom 30.11.1990 (BGBl I 2570) zur Angleichung von Vorschriften des deutschen Rechts an die EG Bankbilanzrichtlinie (⇡ Bankbilanzrichtlinie). Aufgrund der Bankbilanzrichtlinie war die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, diejenigen… … Lexikon der Economics
Achte EG-Richtlinie — Prüferrichtlinie. 1. Rechtslage: Verabschiedet am 10.4.1984. Umgesetzt in deutsches Recht durch das Bilanzrichtlinien Gesetz vom 19.12.1985. 2. Bedeutung: Harmonisierung der Zulassungsbestimmungen zur Vornahme von Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB … Lexikon der Economics
Bankbilanzrichtlinie — im Dezember 1986 verabschiedete, im Rahmen des ⇡ Bilanzrichtlinien Gesetzes (BiRiLiG) vom 30.11.1990 (BGBl I 2570) in nationales Recht transformierte und erstmalig auf die Rechnungslegung der Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.1992 begannen,… … Lexikon der Economics
Gläubigerschutz — 1. Begriff: Alle Rechtsvorschriften und Maßnahmen zum Schutz der tatsächlichen und potenziellen ⇡ Gläubiger einer Unternehmung. Gläubiger können sein: (1) Eigenkapitalgeber (mit unterschiedlicher Risiko und Mitsprachebeteiligung); (2)… … Lexikon der Economics
vereidigter Buchprüfer — 1. Begriff: V.B. ist, wer nach den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) als solcher anerkannt oder bestellt ist (§ 128 I 1 WPO). V.B. ist ein freier Beruf. Im beruflichen Verkehr ist die Bezeichnung „vereidigter Buchprüfer“ zu führen… … Lexikon der Economics
Bankbilanz — ⇡ Bilanz von ⇡ Banken; Übersicht über Kapital und Vermögensstruktur, Geschäftsentwicklung, Liquidität und Rentabilität. Die B. unterscheidet sich von sonstigen Bilanzen durch die Gliederung nach abnehmender Liquidität, die lediglich implizite… … Lexikon der Economics
BiRiLi — Abk. für Bilanzrichtlinie. Vgl. auch ⇡ Bilanzrichtlinien Gesetz … Lexikon der Economics
Bilanzreform — 1. Bestrebungen, durch Vereinheitlichung der handels und steuerlichen Bilanzierungsvorschriften eine ⇡ Einheitsbilanz für Handels und steuerliche Zwecke zu schaffen. 2. Neuordnung der Bilanzierungsvorschriften, zuletzt durch ⇡ Bilanzrichtlinien… … Lexikon der Economics
Konzernabschluss — 1. Kennzeichnung: K. ist der ⇡ Jahresabschluss der wirtschaftlichen Einheit ⇡ Konzern, bestehend aus Konzernbilanz, ⇡ Konzern Gewinn und Verlustrechnung und ⇡ Konzernanhang (konsolidierter Abschluss). Nach HGB 1985 (⇡ Bilanzrichtlinien Gesetz)… … Lexikon der Economics
Unternehmensverfassung — Um ihre Aktivitäten auf die Unternehmensziele ausrichten zu können, benötigen die Unternehmen ein festgelegte innere Ordnung. In ihr kommt zum Ausdruck, wodurch das Handeln der Unternehmung bestimmt wird und welche Regelungen existieren, um die… … Lexikon der Economics